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Wichtige Informationen:
Schöner wohnen und Steuern sparen - mit Ihrem Malermeister Nutzen Sie den Steuervorteil! Für Aufwendungen von
Schönheitsreparaturen die in Privathaushalten von einem Unternehmer Voraussetzungen für den Erhalt des Steuerbonus sind:
Der Steuerbonus beträgt max. 20% von 6.000 Euroder Arbeitskosten für Erhaltungs-, Modernisierungs- oder Renovierungsleistungen, d. h. maximal 1.200 Euro. Der Betrag kann max. einmal pro Jahr pro Haushalt in Anspruch genommen werden. Beispiel:
Feuchte Räume, Schimmelpilze, richtig lüften? Was kann ich tun?
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